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13 May 2025

CALL FOR PAPERS: Conference: 'Strategien und Justiz: Geschichte strategischer Prozessführung in Deutschland', 27. Jahrestagung des Forums Justizgeschichte (Wustrau, 26-28 September 2025) (DEADLINE: 31 May 2025)

27. Jahrestagung, Strategien und Justiz: Geschichte strategischer Prozessführung in Deutschland

Geschichte strategischer Prozessführung in Deutschland

In Rechtsstaaten mobilisieren Personen und Gruppen das Recht zur Veränderung von Politik und Gesellschaft. So klagt vor dem Oberlandesgericht Hamm der Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE: Er will erreichen, dass sich der Konzern anteilig an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine Flutwelle durch den Gletschersee Palcacocha beteiligt. In Karlsruhe gehen Pflegekräfte gerichtlich gegen die Zustände in deutschen Heimen vor; in Straßburg wehren sich Flüchtlinge aus Mali juristisch gegen Rückschiebungen an der spanischen EU-Außengrenze; Opfer eines Fabrikbrandes in Pakistan verlangen Schadenersatz von einem deutschen Discounter; Jemeniten verklagen die Bundesregierung wegen der Beteiligung an tödlichen Drohneneinsätzen.

Strategische Prozessführung ist ein schillernder Begriff, Definitionen gibt es viele. Von traditioneller Prozessführung unterscheidet sich „strategic litigation“ (auch: „impact litigation“ oder „public interest litigation“) jedenfalls darin, dass sie jenseits des Prozesserfolgs der vertretenen Partei im jeweiligen Einzelfall auch gesellschaftliche Veränderung anstrebt. Mit strategischen Klagen in ausgewählten Fällen sollen Präzedenzentscheidungen mit Breitenwirkung erstritten werden, mit massenhaften Verfahren wird (politischer) Druck erzeugt, mit Selbstanzeigen oder Aktionen des zivilen Ungehorsams werden Prozesse zur öffentlichen Skandalisierung ungerechter Straftatbestände initiiert. Verteidigung oder Nebenklage können die Bühne eines politischen Strafprozesses nutzen, um gesellschaftliche Zustände und staatliche Praktiken zu kritisieren.

Es geht also um Aktivismus mit Mitteln des Rechts (Christian Helmrich). Zwischen dem Kaiserreich, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik haben unterschiedliche Akteur:innen auf verschiedenen Rechtsgebieten strategische Prozesse geführt: Für Arbeits- und soziale Rechte, für die Gleichberechtigung der Geschlechter, gegen Diskriminierung und Antisemitismus, für den Mieter- oder Umweltschutz.

Für Gerichte ist strategische Prozessführung eine Herausforderung: Wie gehen deutsche Richter:innen damit um, wie reagieren die Prozessordnungen und -kulturen auf Verfahren, in denen Beteiligte übergeordnete Ziele jenseits des konkreten rechtlichen Erfolgs verfolgen? Und welche Seite der – vermeintlich so unpolitischen – Justiz zeigt sich dabei? Interdisziplinär ließe sich diskutieren, inwiefern strategische Prozessführung justizielle Expert:innen weiter ermächtigt und wie insgesamt ihre (möglichen) gesellschaftlichen Wirkungen einzuschätzen sind. Die gegenwärtige politische Entwicklung drängt schließlich zur Frage, welche strukturellen verfassungsstaatlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit strategische Prozessführung überhaupt Erfolge erzielen kann.

Wir suchen Beiträge auch junger Wissenschaftler:innen, die sich mit diesen oder benachbarten justizhistorischen Fragen beschäftigen. Eine Darstellung des vorgeschlagenen Beitrags (max. 500 Wörter) und ein kurzer Lebenslauf sind erwünscht. Einsendungen bitte bis zum 31. Mai 2025 an: info@forum-justizgeschichte.de.

Kontakt

info@forum-justizgeschichte.de

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27 March 2025

BOOK: Felix MÜLLER, Die sog. Generalklauseln des BGB in der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (1927-1945) [Schriften zur Rechtsgeschichte; 226] (Berlin: Duncker & Humblot, 2025), 518 p., ISBN 978-3-428-19238-0, € 109,9

Cover: Die sog. Generalklauseln des BGB in der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (1927–1945)

Book abstract:

Die Arbeit untersucht die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts anhand der sog. Generalklauseln des BGB. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, welchen gesellschaftlichen und politischen Einfluss das damals höchste deutsche Arbeitsgericht während der Zeit seines Bestehens (1927–1945) hatte, oder ob es selbst solchen Einflüssen unterworfen war. Für die umfassende Analyse boten sich die in den Generalklauseln enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe wie »Treu und Glauben« oder die »guten Sitten« an, da gerade sie der Auslegung durch die Rechtsprechung bedürfen und grundsätzlich wertungsoffen sind. Die Arbeit zeigt auf, dass die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts ein soziales Ideal verwirklichte. Ferner legt sie dar, ob und in welchem Umfang die Begriffe wie Treu und Glauben, gute Sitten, etc. Einfallstore für die NS-Ideologie in die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts nach der sog. Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 waren.

Table of contents:

A. Einleitung

B. Entstehung der Arbeitsgerichtsbarkeit

C. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu § 826 BGB

D. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu § 134 BGB

E. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu § 138 BGB

F. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu § 133 BGB

G. Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts zu § 157 BGB

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15 April 2022

BOOK: Daniel LUGER, Das ‚Königliche Gerichtsbuch‘ des Michael von Pfullendorf aus den Jahren 1442 bis 1451 – Zu den Anfängen des Kammergerichts am römisch-deutschen Königshof (Köln: Böhlau Verlag, 2022), ISBN: 978-3-412-52414-2, OPEN ACCESS

 

(Image source: Böhlau Verlag)


ABOUT THE BOOK

Der Band bietet eine vollständige Edition des Königlichen Gerichtsbuches. Diese wird eingebettet in eine umfassende Analyse der Verwaltungspraxis und Verschriftlichungsprozesse am Hof Friedrichs III. Darüber hinaus wird diese Quelle in die rechts- und kulturgeschichtliche Forschung eingeordnet, insbesondere hinsichtlich der Frage nach den konkreten Verfahrensabläufe am Kammergericht sowie der politischen Relevanz dieses Gerichtshofes. Es schließen ein umfangreiches Sitzungsverzeichnis des Kammergerichts aus den Jahren 1442 bis 1451 sowie ein Orts- und Personenindex an. Letzterer macht die überregionale Bedeutung dieser Quelle deutlich, die weit über die „königsnahen Landschaften“ des Reiches hinaus von der Hansestadt Bremen bis zur Grafschaft Görz, vom Hochstift Cambrai bis zum Deutschordensland reicht.  Mit einem Vorwort von Bernhard Diestelkamp zu wesentlichen Aspekten dieser neuen Quelle und deren Bedeutung für die Forschung.


ABOUT THE AUTHOR

Daniel Luger ist Universitätsassistent für Historische Hilfswissenschaften (Schwerpunkt Mittelalter) an der Universität Wien. Er ist zudem Mitglied des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung und der Arbeitsgruppe Regesta Imperii der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.


More information can be found here.

The entire publication can be read in open access at this link.

04 July 2019

CALL FOR PAPERS: Conjugalités et extraconjugalités à la cour de France Moyen Âge – XIXe siècle (Paris: OCT 2020); DEADLINE 4 OCT 2019

(image source: cour-de-france)

Presentation:
Ce colloque, organisé par Cour-de-France.fr, a pour but d’examiner l’impact de la vie de cour sur le mariage et la vie conjugale. Le terme « conjugalité » est alors défini le plus largement possible afin d’en saisir toutes les réalités : l’acte de mariage et ses modalités (choix du conjoint, cérémonie, alliances), le statut marital confronté à la vie de cour et à ses contraintes (célibat, mariage, veuvage), la vie conjugale entendue comme atout ou frein à l’avancement social, l’extraconjugalité, les sexualités autres et l’adultère (connu ou caché, favorisé ou non par la rencontre à la cour, donnant naissance à des faveurs potentielles). L’historiographie, bien que riche concernant la sphère aulique, peine généralement à traiter ensemble la cour et le mariage (avec ses marges) car elle se focalise essentiellement sur l’un ou l’autre de ces deux points. En outre, les travaux étudient généralement le mariage en tant qu’acte de naissance d’une alliance, mais n’explorent pas les aspects concrets de la vie conjugale (échanges entre les époux, contraintes imposées par la vie de cour ou au contraire atout représenté par le couple pour accéder aux honneurs du système de cour…). C’est pourquoi le présent colloque se propose de combler cette lacune. Pour tenter d’articuler les questionnements propres aux deux sujets et y apporter un éclairage nouveau, plusieurs approches seront mobilisées : l’histoire de la famille, l’anthropologie historique, l’économie, mais aussi l’étude des réseaux, du couple et des rapports de pouvoir. Le milieu curial sera alors considéré comme un observatoire de la vie conjugale, de ses contraintes et de ses marges. Comment les acteurs s’approprient-ils cet environnement et se saisissent-ils des opportunités qui s’y présentent pour mener à bien vie de couple et reproduction sociale ? Pour viser au mieux à l’exhaustivité, l’on essaiera de considérer les acteurs de la cour dans leur ensemble, plutôt que de se focaliser sur la famille royale.
Full call for papers here.