(Source: Mohr Siebeck)
Later this
month, Mohr Siebeck will publish the first volume of a two-volume series on the
legal concept of culpa in contrahendo.
The 1st volume treats the history of the concept.
ABOUT THE BOOK
Die culpa in contrahendo gilt als die nachhaltigste aller juristischen
Entdeckungen, und in dieser Konnotation steht sie für die juristische
Kreativität und Leistungsfähigkeit der deutschen Zivilrechtswissenschaft
schlechthin. Vor 150 Jahren von Rudolf v. Jhering ins juristische Dasein
gerufen, haben ihre immer ausgedehnteren praktischen Anwendungsbereiche aus
einer anfänglich bloßen begrifflichen Idee ein mittlerweile nicht mehr
überschaubares Rechtsinstitut werden lassen. Dabei klafft seit jeher ein Graben
zwischen der praktischen Anwendungsbreite einerseits und einer überzeugenden
wissenschaftlichen Begründung andererseits. Eine sichere dogmatische
Eingrenzung dieser sogenannten »dritten Haftungsspur« zwischen Vertrag und
Delikt ist bisher nicht gelungen und darüber vermag auch der Umstand nicht
hinwegzutäuschen, dass die »vorvertragliche Haftung« jedenfalls in Deutschland
seit der Schuldrechtsreform 2002 Gesetzeskraft genießt. Wegen ihrer
rechtstheoretischen Unfasslichkeit gilt die culpa in contrahendo manchen auch
weniger als ein Zeugnis juristischer Wissenschaftlichkeit denn als »wandelnder
Irrwisch« und Ausdruck einer diffusen Billigkeitsjurisprudenz.
Der vorliegende erste Teil der auf zwei Bände angelegten Studie bemüht
sich um eine grundlegende und ganzheitliche Bestandsaufnahme dieses wichtigen
Haftungsinstituts. Der umfassende methodologische Ansatz, der
rechtshistorische, -philosophische, -vergleichende, -ökonomische und
rechtsdogmatische Perspektiven einbezieht, ermöglicht nicht nur, die prägenden
geistigen Kräfte hinter der jeweils akzeptierten dogmatischen
Haftungskonstruktion, sondern auch Transformationen und Kontinuitäten im
Zivilrechtsdenken seit der Römischen Antike aufzuzeigen.
ABOUT THE AUTHOR
Jörg Benedict Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie,
Soziologie an den Universitäten Greifswald und Rostock; 2007–08
Vertretungsprofessur (Universität Rostock); 2008–09 Vertretungsprofessur (LMU
München); seit 2010 Lehrstuhlinhaber für »Bürgerliches Recht, Europäisches
Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie« und Dekan der Juristischen
Fakultät der Universität Rostock.
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