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14 September 2026

BOOK: Frauke BROSIUS-GERSDORF, Klaus Ferdinand GÄRDITZ, Heiko SAUER, Antje von UNGERN-STERNBERG, Ferdinand WOLLENSCHLÄGER (eds.), Verfassungsrechtspflege. Festschrift 75 Jahre Bundesverfassungsgericht (Tübingen: Mohr Siebeck, 2026), 1185 p., ISBN 978-3-16-200333-1

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ABOUT THE BOOK:

Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht hat im April 1951 und damit zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht als Organ der Rechtsprechung institutionalisiert. 75 Jahre später widmen die Autorinnen und Autoren dieses Bandes dem Gericht eine Festschrift aus der Mitte der Verfassungsrechtswissenschaft. Die Festschrift möchte das Gericht als Akteur des Verfassungslebens und sein Einwirken auf die Verfassungsentwicklung beschreiben und analysieren. Die Beiträge nehmen eine wissenschaftliche Beobachterperspektive ein und untersuchen, wie Entscheidungen des Gerichts hergestellt, dargestellt und kommuniziert werden, wie Verfassungsgehalte geschützt, konkretisiert und entwickelt werden und wie die nicht wenigen rechtlichen Transformationen ermöglicht, begleitet und angestoßen werden.

TABLE OF CONTENT:

Entscheidungen: Herstellen - Darstellen - Kommunizieren
Christian Waldhoff: Wer entscheidet? - Thomas Kleinlein: Verfassungsrechtsprechung als transnationale Aufgabe - Sonja Heitzer: Befangenheit von Richterinnen und Richtern - Matthias Cornils: Verfassungsinterpretation - Ino Augsberg: Außerrechtliches in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Heiko Sauer: Zugang zum Verfassungsrechtsschutz - Christoph Möllers: Mündliche Verhandlung - Aqilah Sandhu: Einstweilige Anordnung - Tristan Barczak: Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz als Prozessordnung - Christian Walter: Folgen und Durchsetzung von Entscheidungen - Julian Krüper: Die Dezision bleibt unsichtbar - Roland Broemel/Gigi Deppe: Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts - Mehrdad Payandeh: Verfassungsgerichtsbarkeit im Verfassungsvergleich - Jens Kersten: Bundesverfassungsgerichtsforschung - Das Gericht als Beobachtungsobjekt - Stephan Rixen: Das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan

Verfassungsgehalte: Schützen - Konkretisieren - Entwickeln
Stefan Huster: Ein konkretistisches (Miss-)Verständnis? - Andreas Funke: Religion zwischen Freiheit, Grundrechtsschutz Dritter und Neutralität des Staates - Thomas Wischmeyer: Kommunikation - Franz Reimer: Pluralisierung von Ehe und Familie - Ute Sacksofsky: Was ist und wozu Schule? - Angelika Siehr: Migration - Martin Burgi: Dezentralität als Verfassungsidee: Föderalismus und Kommunen - Patrick Hilbert: Demokratische und nicht-demokratische Wahlen - Wolfgang Durner: Gute Gesetzgebung - Stefanie Schmahl: Internationale Offenheit - Johannes Saurer: Abwägung im Verfassungsstaat - Sicherheit - Margrit Seckelmann: Konstitutionalistisches Erbe im demokratischen Rechtsstaat? - Judith Froese: Institutioneller Verfassungsschutz - Markus Möstl: Verfassungstreue und personale Verfassungssicherung - Hans Michael Heinig: Wehrhafte Demokratie

Transformationen: Ermöglichen - Begleiten - Anstoßen
Dieter Gosewinkel: Das Bundesverfassungsgericht in der Geschichte der Gesellschaft - Klaus Ferdinand Gärditz: Vergangenheitsbewältigung als Daueraufgabe - Samira Akbarian: Das Bundesverfassungsgericht und die deutsche Einheit - Matthias Knauff: Umwelt- und Klimaschutz - Antje von Ungern-Sternberg: Digitaler Wandel in Staat und Gesellschaft - Laura Münkler: Pandemiebekämpfung als Herausforderung für den Verfassungsstaat - Paulina Starski: Streitkräfte - Frauke Brosius-Gersdorf: Generationengerechtigkeit und Zukunftsbewältigung - Sven Jürgensen: Parlament und Parlamentsrecht zwischen institutionellen Anforderungen und öffentlichen Erwartungen - Sebastian Unger: Demokratischer Wettbewerb - Jan Henrik Klement: Legitimationsdenken - Matthias Rossi: Staatsfinanzen als Spiegel der Strukturprinzipien - Hanno Kube: Abgaben: Systemidee als Maßstab? - Andrea Kießling: Soziale Sicherung als intertemporale Aufgabe - Thorsten Kingreen: Neues beim Allgemeinen: Grundrechtslehren und Grundrechtsdogmatik - Uwe Volkmann: Mobilisierung des Grundgesetzes: Strategische Prozessführung vor dem Bundesverfassungsgericht - Shu-Perng Hwang: Europäische Integration und Verfassung - Ferdinand Wollenschläger: Grundrechtsschutz im europäischen Staaten-, Verfassungs- und Rechtsprechungsverbund: ein Föderalisierungsschub aus Karlsruhe

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21 March 2025

BOOK: Amelie TSCHEU, Publizistischer Landesverrat in der Weimarer Republik [Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts] (Tübingen: Mohr Siebeck, 2024), 380 p., ISBN 978-3-16-163808-4

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Book abstract:

Nach der Niederlage im 1. Weltkrieg verpflichtete der Versailler Friedensvertrag das Deutsche Reich zu einer weitreichenden militärischen Abrüstung. Pazifistischen Journalisten, die über illegale Rüstungsmaßnahmen der Reichswehr berichteten, drohte unter dem Vorwurf des publizistischen Landesverrats ein Verfahren vor dem Leipziger Reichsgericht. Dessen Urteile gegen Kritiker der illegalen Rüstung gelten in der bisherigen Forschung als exemplarischer Beleg der antirepublikanischen Weimarer Justiz. Demgegenüber zeigt Amelie Tscheu die kontinuierliche Wechselwirkung zwischen der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der Außen- und Militärpolitik der Weimarer Regierungskabinette im Verlauf der 1920er- und frühen 30er-Jahre auf. Sie verbindet die Analyse klassisch rechtswissenschaftlicher und allgemein geschichtswissenschaftlicher Quellen, um den publizistischen Landesverrat als politische Straftat im Spannungsfeld von Recht und Politik zu begreifen.

Table of contents: 

Einleitung
A. Einführung in die Thematik des publizistischen Landesverrats in der Weimarer Republik

B. Vom Kaiserreich zur Republik

C. Die Verfahren wegen publizistischen Landesverrats im Kontext der militärpolitischen Entwicklungen

D. Der publizistische Landesverrat als politische Straftat und das Verhältnis der Judikative zum republikanischen Staatssystem

E. Der Fall Felix Fechenbach vor dem bayerischen Volksgericht 1922 und das Verfahren gegen Walter Oehme (Urteil vom 28.08.1923 - 7J69/23)

F. Der Ponton-Prozess gegen Friedrich Küster und Berthold Jacob (Urteil vom 14.03.1928 - 7J63/25, RGSt 62,65)

G. Der Weltbühne-Prozess gegen Carl von Ossietzky und Walter Kreiser (Urteil vom 23.11.1931 - 7J35/29)

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23 September 2024

BOOK: Philipp WORMS, Kontinuität und Wandel. Die Ausgestaltung der Verfassungsgerichtsbarkeit deutscher Länder von der Weimarer Republik bis zur Gegenwart [Schriften zum Öffentlichen Recht; 1544] (Berlin: Duncker & Humblot, 2024), 310 p., ISBN 978-3-428-19237-3

 Cover: Kontinuität und Wandel

ABOUT THE BOOK:

Die Abhandlung widmet sich der geschichtlichen Entwicklung der Verfassungsgerichte der Länder, um auf diese Weise einen Beitrag zur näheren Bestimmung des Verhältnisses zwischen der gegenwärtigen Landesverfassungsgerichtsbarkeit und ihren historischen Vorbildern zu leisten. Dabei untersucht der Autor in einem ersten Schritt, inwieweit die Weimarer Landesstaatsgerichtshöfe prägend waren für die Entwicklung und die Ausgestaltung der Landesverfassungsgerichte wie wir sie heute kennen. Anhand der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Thüringen zeigt der Autor auf, dass die Weimarer Landesstaatsgerichtshöfe trotz ihrer vergleichsweise schmalen Kompetenzkataloge den Vätern und Müttern der westdeutschen Landesverfassungen nach 1945 als Anknüpfungspunkt für die Konzeption der Landesverfassungsgerichte dienten. Dass die Weimarer Landesstaatsgerichtshöfe gleichwohl nicht den einzigen Traditionsstrang darstellten, wird ebenso deutlich. Daher beleuchtet der Autor in einem zweiten Schritt, welchen übrigen Einflussfaktoren die Ausgestaltung der Verfassungsgerichtsbarkeit nach 1945 ausgesetzt war und wie unterschiedlich stark sich diese Faktoren in den jeweiligen Ländern auswirkten.

TABLE OF CONTENTS:

A. Einleitung

B. Methodik

Zur Auswahl der betrachteten Länder – Vorgehensweise – Maßstabsbestimmung

C. Historische Wurzeln der Verfassungsgerichtsbarkeit seit 1815
Auf Ebene des Bundes und des Reiches – Auf Ebene der Gliedstaaten

D. Staatsgerichtsbarkeit in der Weimarer Republik
Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich – Allgemeine Situation der Staatsgerichtsbarkeit in den Ländern

E. Entwicklung und Ausgestaltung ausgewählter Landesverfassungsgerichte
Baden-Württemberg – Bayern – Hessen – Thüringen

F. Landesübergreifende Parallelen
Landesverfassungsgerichte als solitäre Institutionen – Parallele Entwicklungslinien

G. Landesspezifische Aspekte
Baden-Württemberg – Bayern – Hessen – Thüringen

H. Maßgebliche Einflussfaktoren
Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht – Eigene historische Landesverfassungen – Weimarer Reichsverfassung – Andere Landesverfassungen – Ausländische Vorbilder – Besatzungsmächte – Persönlichkeiten – Gesamtwürdigung der Einflussfaktoren

I. Schlussbetrachtung

Anlage: Relevante Vorschriften zur Verfassungsgerichtsbarkeit seit 1919

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