(Image source: Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie)
Das junge Netzwerk Rechtsgeschichte lädt Doktorand:innen und Habilitand:innen ein, Vorträge für die Nachwuchstagung Rechtsgeschichte (Generalthema "Konflikte um Wahrheit") einzureichen.
Der
Kampf um die Wahrheit ist nicht erst im Zeitalter “alternativer Fakten”
virulent. Sowohl in der rechtswissenschaftlichen Diskussion wie auch in
der Streitbeilegung wird regelmäßig ein Anspruch auf Wahrheit erhoben.
Die erste Tagung des im Herbst 2022 neu gegründeten jungen Netzwerks
Rechtsgeschichte möchte sich daher mit dem Generalthema “Konflikte um
Wahrheit” auf die Spuren des in unterschiedlichen Kontexten erhobenen
Wahrheitsanspruchs begeben. Wir Doktorand*innen und Habilitand*innen
werden an drei Tagen im Juni 2023 am Max-Planck-Institut für
Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main die Möglichkeit
haben, uns mit dem Spannungsfeld von Wahrheit und Recht aus
rechtshistorischer Perspektive auseinanderzusetzen. Wie gehen wir als
Rechtshistoriker*innen mit Wahrheit um? Inwieweit spielen verschiedene
Wahrheitsbegriffe und -aspekte in der Rechtswissenschaft und in der
rechtshistorischen Forschung im Speziellen eine Rolle? Wie lassen sich
Konflikte um unterschiedliche Wahrheiten lösen?
Das bewusst
breite Generalthema lässt sich für die Tagung in drei Themenfelder
unterteilen, die jedoch nicht als abschließend anzusehen sind:
1) Konflikte und Streitbeilegung
Was
nun wahr ist und was nicht, bildet den Kern unterschiedlichster Arten
von Konflikten. Zur Lösung solcher Konflikte bedienten sich Akteure in
der Geschichte verschiedenster Formen der Streitbeilegung:
Schiedsgerichte, Gerichte, Formen alternativer Streitbeilegung wie
Verhandlungen, Mediation, gütliche Einigung, oder der Sühne im
Strafverfahren. Aus rechtshistorischer Perspektive lässt sich dabei etwa
fragen, wie sich unterschiedliche Formen der Streitbeilegung über die
Zeit entwickelt haben, inwieweit der Ausgang des Konflikts zur
Disposition der Parteien stand oder welche Verschiebungen es in der
Bedeutung der Wahrheitsfindung im Konfliktfall gab.
2) Wahrheit der Quellen
Ohne
intensive Quellenforschung lässt sich Rechtsgeschichte kaum betreiben.
Das eröffnet zahlreiche methodische Fragen, die direkten Einfluss auf
die Ergebnisse unserer Forschung haben können. Die Tagung möchte einen
methodischen Dialog zwischen unterschiedlichen Epochen und Quellenarten
(bspw. Quellen der Antike/frühen Neuzeit/des englischen Rechts im 19.
Jh./oral history/Zeitgeschichte etc.) fördern und Teilnehmer:innen die
Möglichkeit geben, anhand von Fallbeispielen ihre eigenen methodischen
Herausforderungen zu präsentieren. Vom Tagungsthema ausgehend wollen wir
insbesondere die Frage erörtern, inwieweit Quellen geeignet sind, eine
“historische Wahrheit” abzubilden.
3) Wahrheitsanspruch im Recht
Das
dritte Themenfeld ermöglicht eine grundsätzliche theoriegeschichtliche
Diskussion des Verhältnisses von Wahrheit und Recht(swissenschaft). Das
berührt nicht nur die seit jeher diskutierte Frage, ob es eine einzige
“wahre” Auslegung(-smethode) gibt, sondern auch, inwieweit das Recht als
Normengebäude selbst auf außerrechtlichen “Wahrheiten” fußt.
Begriffsgeschichtlich erlaubt es zudem, Bedeutungsverschiebungen im
Wahrheitsbegriff in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten zu erörtern.
Wir
ermuntern Interessierte ausdrücklich dazu, ihre laufende Forschung
anhand dieser Themenfelder zu reflektieren und laden dazu ein, auf der
Tagung einen Beitrag hierzu im Umfang von 20 Minuten zu leisten. Die
Tagungssprache wird Deutsch sein, Vorträge auf Englisch sind jedoch auch
herzlich willkommen.
Bewerbungen für einen Vortrag bestehend aus
- einem anonymisierten Exposé von max. 500 Wörtern sowie
- einem Lebenslauf (ohne Bild, eine Seite)
als PDF im Anhang bitte bis zum 28. Februar 2023 an
Eine Zusage erfolgt bis Ende März 2023. Es ist geplant, die Beiträge im Anschluss an die Tagung zu veröffentlichen.
More information can be found here.
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