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Wie konnte sich das Recht im NS-Staat der politischen Ideologie des Nationalsozialismus so anpassen, dass sich Recht in Unrecht verkehrte? Herlinde Pauer-Studer gibt Einblick in die normativen Grundlagen des nationalsozialistischen Deutschland und den juridischen Hintergrund der eskalierenden Gewalt und Unmenschlichkeit, die in beispiellosen Verbrechen endete. Im totalitären »Führerstaat« entwickelten sich Strafrecht und Polizeirecht zu Instrumenten des Terrors. Die zunehmende normative Entgrenzung zeigte sich insbesondere in der Umsetzung der Rassenideologie des NS-Regimes, die auch mit Blick auf die Rolle der Ministerialbürokratie analysiert wird. Abschließend wird die Frage diskutiert, welche Bedingungen der Rechtsstaatlichkeit unverzichtbar sind, um ein Rechtssystem vor ideologischer Moralisierung und Politisierung zu schützen.
TABLE OF CONTENTS:
I. Einleitung
II. Von der Weimarer Republik zum Dritten Reich
III. Der Führerstaat
IV. Das Strafrecht im Dritten Reich
V. Die Rassengesetzgebung
VI. Das Polizeirecht im NS-Staat
VII. Die SS- und Polizeigerichtsbarkeit
VIII. Die ideologische Moralisierung des Rechts im Nationalsozialismus: Rechtsphilosophische Überlegungen
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