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Die Abhandlung widmet sich der geschichtlichen Entwicklung der Verfassungsgerichte der Länder, um auf diese Weise einen Beitrag zur näheren Bestimmung des Verhältnisses zwischen der gegenwärtigen Landesverfassungsgerichtsbarkeit und ihren historischen Vorbildern zu leisten. Dabei untersucht der Autor in einem ersten Schritt, inwieweit die Weimarer Landesstaatsgerichtshöfe prägend waren für die Entwicklung und die Ausgestaltung der Landesverfassungsgerichte wie wir sie heute kennen. Anhand der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Thüringen zeigt der Autor auf, dass die Weimarer Landesstaatsgerichtshöfe trotz ihrer vergleichsweise schmalen Kompetenzkataloge den Vätern und Müttern der westdeutschen Landesverfassungen nach 1945 als Anknüpfungspunkt für die Konzeption der Landesverfassungsgerichte dienten. Dass die Weimarer Landesstaatsgerichtshöfe gleichwohl nicht den einzigen Traditionsstrang darstellten, wird ebenso deutlich. Daher beleuchtet der Autor in einem zweiten Schritt, welchen übrigen Einflussfaktoren die Ausgestaltung der Verfassungsgerichtsbarkeit nach 1945 ausgesetzt war und wie unterschiedlich stark sich diese Faktoren in den jeweiligen Ländern auswirkten.
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