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06 November 2024

BOOK: Andreas HERRMANN, Bereicherungsverbot und Gewalthaberhaftung [Forschungen zum Römischen Recht; 65] (Köln: Böhlau, 2024), 375 p., ISBN 978-3-412-53046-4


 

ABOUT THE BOOK:

Das römische Recht kennt Ersatzklagen eines Geschädigten nicht allein gegen dessen Schädiger, sondern in zahlreichen Fällen auch gegen Dritte, an die infolge der Schädigung ein Vorteil gelangt ist. Insbesondere wenn sich der Schädiger nicht mit Erfolg belangen lässt, richten die römischen Juristen die im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und seinem Schädiger bestehende Klage gegen den Dritterwerber, soweit dieser etwas erlangt hat. Die dafür gängige Bezeichnung als „prätorische Bereicherungsklagen“ ist indes irreführend: Die Konstruktion, mit der sich eine Klage in den Grenzen des Erlangten auf den Dritterwerber erstrecken ließ, geht nicht auf den Prätor, sondern bereits das republikanische Repetundenrecht zurück. Die Bezeichnung als Bereicherungsklagen geht fehl, weil vorrangig Schadensersatz bezweckt ist.

ABOUT THE AUTHOR:

Andreas Herrmann ist Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen und Rechtsreferendar am Landgericht Tübingen. 
 
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31 May 2024

BOOK: Martin AVENARIUS, Ordo testamenti - Pflichtendenken, Familienverfassung und Gemeinschaftsbezug im römischen Testamentsrecht (Tübingen: Mohr Siebeck, 2024), 619 p., ISBN 978-3-16-163241-9

Ordo testamenti

About the book:

Das vorklassische römische Testament diente überindividuellen Zwecken. Es sollte die Überleitung des Verantwortungsbereichs eines pater familias auf einen Nachfolger bewirken. Die Testierpraxis und ihre rechtliche Bewertung waren durch ausgeprägtes Pflichtendenken gekennzeichnet. Martin Avenarius behandelt die Ordnungsvorgaben, die den Testator im vorklassischen Denken leiteteten, sowie diejenigen Instrumente des Rechts, die ihrer Anwendung auf die jeweilige Gesamtheit von gewaltunterworfenen Menschen, Vermögen und Kultverpflichtungen dienten. Sie musste in ihrer Ordnung und Eigenart möglichst erhalten bleiben, wenn auch unter neuer Verantwortung. Im cavere des Testators kam die sorgfältige Orientierung an den Vorgaben zum Ausdruck. So diente das Testament dem Erblasser dazu, die Familienordnung auf eine neue Generation zu übertragen und die Stellung der Familie in der Gemeinschaft zu bewahren.

Table of contents:

Einleitung
I. Einführung in das Konzept der Darstellung
II. Das wissenschaftliche Programm

1. Teil: Jüngeres republikanisches Recht: Ordnung und gesellschaftliche Einbindung der Familie unter dem Einfluss überindividueller Richtigkeitsvorstellungen
I. Die Zwölf Tafeln und ihre Interpretation als Grundlage des spätrepublikanischen Testamentsrechts
II. Rechtliche und gesellschaftliche Grundlagen des Testaments in der Wahrnehmung der späten Republik
III. Das vorklassische Testament und seine rechtliche Regelung

2. Teil: Die Entwicklung in der klassischen Zeit: Das individualistische Testament, seine Einvernahme durch positives Recht und seine Herausbildung als Instrument zur Durchsetzung des Erblasserwillens
I. Das Vordringen des Individualismus im Recht der frühen klassischen Zeit
II. Die Einvernahme des Testamentsrechts für Staatsinteressen im augusteischen Prinzipat
III. Rechtsschulen und Testamentspraxis im Prinzipat des 1. Jahrhunderts
IV. Die Willenstheorie und die Folgen der Schulenkonvergenz für den Testamentsbegriff

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17 November 2016

CONFERENCE: "Ius Romanum - Leges barbarorum. Alle radici giuridiche dell'Europa" (Naples, November 25 2016)



WHAT Ius Romanum - Leges barbarorum. Alle radici giuridiche dell'Europa

WHEN November 25 2016, 11:00

WHERE University of Naples, Cortile delle Statue, Via Mezzocannone, 8/Via Paladino, 39