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»Das Völkerrecht geht unter allen Umständen dem Bundesrecht und auch dem
Bundesverfassungsrecht vor«. Mit diesem Satz des späteren
Außenministers Heinrich von Brentano nahm der Parlamentarische Rat die
bis heute gültige Fassung von Artikel 25 GG einstimmig an. Noch in der
ersten Hälfte der 1950er Jahre stieß der Vorrang des Völkerrechts auf
breite Zustimmung. Heute weist die Verfassungsauslegung den allgemeinen
Regeln des Völkerrechts nur noch einen 'Zwischenrang' zu: Sie stehen
über dem einfachen Recht, aber unter dem Verfassungsrecht. Wie lässt
sich die radikale Offenheit des Grundgesetzes gegenüber dem Völkerrecht
im Moment der Verfassungsgebung erklären? Warum war sie nicht von Dauer?
Diesen Fragen geht Laila Schestag in ihrer ideengeschichtlichen Studie
nach. Entlang der Genese zentraler verfassungsrechtlicher Begriffe wie
'Völkerrechtsfreundlichkeit' und 'offene Staatlichkeit' zeigt sie, wie
Deutungs- und Bedeutungswandel von Artikel 25 GG den politischen
Selbstfindungsprozess der frühen Bundesrepublik spiegeln.
Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin 2024 ausgezeichnet.
TABLE OF CONTENTS:
Recht einer Zwischenzeit. Einleitung
Erster Teil: Vor der Verfassung - Die Entstehung von Artikel 25 des Grundgesetzes
Kapitel 1. Motive
Kapitel 2. Entwürfe
Kapitel 3. Diskurse
Zweiter Teil: Unter dem Grundgesetz - Vom internationalen Provisorium zur nationalen Verfassung
Kapitel 1. Revolutionäre Popularität? Die Rangfrage zwischen 1949 und 1957
Kapitel 2. Vom besetzten Provisorium zum europäischen Staat
Kapitel 3. Saturierter Staat? Die Rangfrage zwischen 1958 und 1976
Ein vergessenes Potential? Schluss
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