About the book:
Der „Palandt", ein erstmals 1939 erschienener Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, und der „Schönfelder", eine ab 1932 publizierte Gesetzessammlung, begleiteten Generationen deutscher Juristen und Juristinnen. Doch wer waren die Namensgeber dieser beiden Standardwerke? Für welches Rechtsdenken und juristisches Selbstverständnis standen Otto Palandt (1877–1951) und Heinrich Schönfelder (1902–1944)? Wie verhielten sie sich zum NS-Staat, der Recht und Justiz pervertierte? Auf breiter Quellenbasis zeigt Lutz Kreller in seiner Studie, dass sich Palandt und Schönfelder aus Überzeugung in den Nationalsozialismus integrierten. An diesen beiden Biografien wird exemplarisch deutlich, wie leicht die Prinzipien der Unabhängigkeit von Recht und Justiz sowie die Gewaltenteilung 1933 zerstört und durch ein nationalsozialistisches Weltanschauungsrecht ersetzt werden konnten.
Der „Palandt“ und der „Schönfelder“: Eine Einleitung
I. Der Jurist Otto Palandt (1877–1951)
1. 1877–1899: Sozialisation eines nichtelitären Bildungsbürgers
2. 1900–1918: Karriere(um)wege und Erster Weltkrieg als Zäsur
3. 1918/19–1932: Demokratie als Interim
4. 1933–1945: Chancen und Engagement
5. 1945–1951: Nach dem „Zusammenbruch“
II. Der Jurist Heinrich Schönfelder (1902–1944)
1. 1902–1922: Ursprünge einer völkischen Ideologisierung
2. 1922/23–1944: Ein weltanschauliches Kontinuum
Palandt, Schönfelder und der Nationalsozialismus: Eine Bilanz
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