25 September 2024

BOOK: Nils HAUSER, Die Berliner Kriminalpolizei in Republik und Nationalsozialismus [Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts; 125] (Tübingen: Mohr Siebeck, 2024), 479 p., ISBN 978-3-16-162624-1

 Cover von 'undefined'
 
ABOUT THE BOOK:
 
Anhand von Archiv- und zeitgenössischen Literaturquellen analysiert Nils Hauser die nicht eindeutige Aufgabenstellung der Kriminalpolizei zwischen Justiz und Polizei. Nach einem rechtshistorischen Überblick über die Entstehung von Polizei und Kriminalpolizei wendet er sich den (kriminal-)polizeilichen Rechtsgrundlagen zu. Sodann untersucht er den Aufbau und die personelle Zusammensetzung der Berliner Kriminalpolizei in den Jahren 1925 bis 1937 und insbesondere die personellen Veränderungen durch »Preußenschlag« und »Machtergreifung«. Er betrachtet die sich wandelnde Kriminalpolizeipraxis, insbesondere die Verfolgung von »Berufsverbrechern«, »Asozialen« und Juden sowie die Entstehung einer polizeilichen Justiz. Abschließend fügt Nils Hauser diese drei Teile in einem Überblick über die Wechselwirkungen zwischen Polizeirecht, Strafrecht und Kriminalpolizeipraxis zu einem Ganzen zusammen.
 
TABLE OF CONTENTS:
Einleitung
A. Forschungsstand und Quellenlage
B. Zielsetzung und Vorgehensweise
C. Vorbemerkung

§ 1 Rechtsgrundlagen
A. Das Verständnis von Polizei als Grundlage des Kriminalpolizeibegriffes
B. Die Kriminalpolizei und ihre Rechtsgrundlagen
C. Die Rechtsgrundlagen in Weimarer Republik und NS-Staat

§ 2 Institution
A. Föderale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
B. Institutionelle Verfasstheit
C. Berliner Polizei und "Preußenschlag“
D. Untergang der Weimarer Republik
E. Die Institution in Weimarer Republik und NS-Staat

§ 3 Rechtstatsächlichkeit
A. Kriminalpolizeilicher Alltag im Berlin der Weimarer Republik
B. Die Rechtspraxis der Verbrecherbekämpfung, Sozialhygiene und Minderheitenverfolgung durch die Berliner Kriminalpolizei im NS-Staat
C. Die Rechtstatsächlichkeit in Weimarer Republik und NS-Staat

Ergebnisse
A. Autonome justizielle Polizei und Kriminalitätsverwaltung
B. Polizeiliche Justiz und Verpolizeilichung des Strafprozesses
C. Schlussbetrachtung
 
Reade more here.

No comments:

Post a Comment

Note: Only a member of this blog may post a comment.