(Source: HSozKult)
We learned of a call for papers
for a conference on the legal system of Alsace-Lorraine.
„Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 annektierte das
neugegründete Deutsche Kaiserreich im Frankfurter Frieden Teile Ostfrankreichs,
nämlich den überwiegenden Teil der beiden elsässischen Départements und
ungefähr die Nordhälfte Lothringens als „Reichsland Elsaß-Lothringen“. Dadurch
vergrößerte sich nicht nur der räumliche Geltungs-bereich des französischen
Rechts in diesem Reich, sondern es wurde überdies auch die gesamte zu diesem
Zeitpunkt geltende französische Rechtsordnung gleichsam importiert. Im Zuge des
inneren Ausbaus des Kaiserreichs, zu dem eine breit angelegte
Rechtsvereinheitlichung gehörte, traten maßgebliche Reichsgesetze wie die
Reichsjustizgesetze (1877) oder Bürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch
(1900) auch im sogenannten „Reichsland“ in Kraft, ohne daß jedoch die gesamte
französische Rechtordnung dort außer Kraft gesetzt worden wäre. […]“
The full call can be found here
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