(image source: Universität Wien)
At the occasion of his nomination as Professor of Ancient Legal History and Roman Law, the University of Vienna published an interview with our colleague Philipp Scheibelreiter.
Extract:
Können wir aus der Geschichte lernen? Natürlich, sagt Philipp Scheibelreiter, seit März Professor für Antike Rechtsgeschichte und Römisches Recht an der Universität Wien. Zeitlose, dogmatische Argumente und unterschiedliche juristische Lösungsansätze stehen bei seiner Forschung im Mittelpunkt.
Aus der Vergangenheit lernen nicht nur HistorikerInnen, sondern auch JuristInnen. Zumindest, wenn sie sich wie Philipp Scheibelreiter mit der Antiken Rechtsgeschichte und dem Römischen Recht beschäftigen. Für den gebürtigen Wiener, der seit März 2018 Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien ist, steht dabei das Zeitlose seines Faches im Vordergrund: "Wir können von der funktionierenden und lebendigen Rechtswissenschaft der römischen Antike viel lernen. Natürlich existierte damals noch keine Rechtsordnung, wie wir sie heutzutage kennen, aber mich interessieren die zeitlosen, dogmatischen Argumentationslinien der römischen Juristen: Wie kamen sie zu einer Entscheidungsfindung? Welche Argumente gebrauchten sie zur Problemlösung und warum?"
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