(image source: Böhlau Verlag)
The Journal Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung published reviews in the second issue of its 125th volume. Josef Pauser (Vienna) reviewed a book of interest to legal historians of the Holy Roman Empire, Sigrid Jahns (LMU München), Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich (ISBN 978-3-412-06403-7, € 59,9).
Book description (publisher):
Gegenstand dieses Werkes ist der Spruchkörper des einen der beiden höchsten Gerichte im Alten Reich, des „kaiserlichen und des Heiligen Römischen Reichs“ Kammergerichts. Nachdem bereits 2003 Teil II mit den Einzelbiographien der im 18. Jahrhundert am RKG als Richter tätigen Assessoren erschien, wird nun der darstellende Teil I vorgelegt. Nach einer einleitenden Verortung des Gerichts im Verfassungsgefüge des Reiches, einer Bestimmung seiner rechtswissenschaftlichen Bedeutung und rechtsprechenden Funktion im Wandel dreier Jahrhunderte sowie einem Überblick über Stellung und Aufgaben von Direktorialpersonen und Assessoren geht es in dieser verfassungs- und sozialgeschichtlichen Studie zunächst um die Entwicklung des Vorschlagsverfahrens zur Besetzung der Assessorate. Dieses sogenannte Präsentationssystem war seit seinen Anfängen um 1500 bis zum Ende des Alten Reiches 1806 ein Spiegel der Reichsverfassung mit ihren Kräftefeldern und Problemzonen. Mit seiner reichsweiten Streuung der Vorschlagsrechte prägte das Präsentationssystem auch die Sozialstruktur der Assessorengruppe. Die Großabschnitte, die sich auf dem Hintergrund der seit 1495/1555 geltenden normativen Bestimmungen dem sozialen und professionellen Profil des Kameralkollegiums widmen, konzentrieren sich vor allem auf geographische Rekrutierung, theoretisch-praktische Ausbildung, soziale Herkunft und soziale Mobilität. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Wetzlarer Zeit des Gerichts. Die
Darstellung zeigt das RKG und vor allem die Personalverfassung seines Richtergremiums im Spannungsfeld zwischen anfänglicher Modernität und späterer Reformbedürftigkeit und erkennt darin Verwerfungen in der ständischen Gesellschaft sowie Probleme der gesamten Reichsverfassung in der
Spätzeit des Alten Reiches.
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